Rententipps-Archiv

Rententipps der Deutschen Rentenversicherung

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Rententipp: Beamte dürfen zahlen

Foto: Junger Mann schaut durch ein Bücherregal (Bildrechte: drv-bund)
Dank einer Rechtsänderung haben Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder befreit (z. B. Mitglieder von Versorgungswerken) sind, jetzt eine Wahlmöglichkeit: Konnten sie bisher, wenn sie die Mindestwartezeit von fünf Beitragsjahren nicht erfüllen, nur die Erstattung ihrer Beiträge beantragen, können sie jetzt stattdessen auch freiwillige Beiträge zahlen und damit einen Rentenanspruch erwerben.

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Rententipp: Welche Einnahmen sind rentenschädlich?

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Rentner haben die Möglichkeit, neben ihrer Rente noch andere Einnahmen zu erzielen. Dabei müssen jedoch bestimmte Regeln und Grenzen eingehalten werden. Welche genau, darüber informiert Sie unser Rententipp.

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Rententipp: Freiwillige Beiträge sichern die Rente

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Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann auch für nicht Pflichtversicherte sinnvoll sein. In welchen Fällen lohnt es sich, den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, die Wartezeit durch freiwillige Beiträge zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu erhöhen?
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Infos für Berufsstarter

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Der Start ins Berufsleben stellt einen wichtigen Einschnitt dar. Eine Broschüre informiert darüber, was die gesetzliche Rentenversicherung bietet und worauf Berufsstarter achten sollten.
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Ausbildungsende melden

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Auszubildende, die eine Waisenrente beziehen, bekommen diese Rente in der Regel bis zum Ende der Ausbildung. Was Sie dabei jedoch beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktuellen Rententipp.

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Ferienjob ohne Sozialabgaben

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Die Sommerferien nahen und so mancher Schüler oder Student nutzt die freie Zeit für einen Ferienjob. Unser Rententipp informiert Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen die Sozialabgaben für einen Ferienjob entfallen.

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Zum Berufsstart an die Rente denken

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Von der Schule in den Beruf - und damit in das Erwerbsleben. Ab jetzt spielt auch die gesetzliche Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Natürlich sichert die Rentenversicherung vor allem das Leben im Alter. Aber auch für junge Berufstätige kann sie sehr wichtig sein, wenn z. B. nach Krankheit oder Unfall medizinische Rehabilitationsleistungen oder gar Rentenleistungen erforderlich sind.

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Rententipp: Pflegezeiten erhöhen die Rente

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Wer pflegebedürftige Angehörige zu Hause pflegt und seine eigene Berufstätigkeit deshalb einschränkt oder aufgibt, muss bei der späteren Rente keine Nachteile haben.

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Rententipp: Rente mit 45 Beitragsjahren

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Die neue "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" gibt es ab dem Jahr 2012. Die Voraussetzungen für diese Rente sind, dass man sowohl 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen hat als auch 65 Jahre alt ist.

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Rententipp: Existenzsicherung für Hinterbliebene

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Finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle bietet die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur bei Erwerbsminderung oder im Alter, sondern bei Tod eines Versicherten auch für die Hinterbliebenen. Die wichtigsten Leistungen sind dabei die Witwen- und Witwerrente sowie die Waisenrente.

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Deutsche Rentenversicherung Hessen

03.04.2009