Rententipps-Archiv

Rententipps der Deutschen Rentenversicherung

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Keine Rente ohne Antrag

Foto: Junger Mann schaut durch ein Bücherregal (Bildrechte: drv-bund)
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Antrag stellen und dabei die notwendigen Unterlagen einreichen. Es reicht aus, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

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Rententipp: Arbeit im Ausland: Was zählt für die Rente?

Viele Deutsche träumen davon, irgendwann in einem anderen Land zu arbeiten. Manche treibt das Fernweh, andere versprechen sich durch Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse bessere Karrierechancen, wenn sie nach Deutschland zurückkehren.
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Rententipp: Rentenanspruch trotz Befreiung

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Auch Personen, von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können unter Umständen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Das ist nach neuer Gesetzgebung möglich, wenn die Erziehung nicht annähernd gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Versorgungswerk berücksichtigt wird.


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Rententipp: Ab wann gibt es Altersrente?

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„Ab wann kann ich eigentlich in Rente gehen?“ Darüber hat sicher schon jeder einmal nachgedacht, aber die Wenigsten können die Frage prompt beantworten. Das Rentenrecht bietet nämlich verschiedene Arten von Altersrenten, die ab einem jeweils unterschiedlichen Lebensalter bezogen werden können.

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Rententipp: Hilfe für Witwen

Eine schnelle finanzielle Unterstützung erhalten Witwen – und auch Witwer! - von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.
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Rententipp: Erziehungsrente - Unterhaltsersatz für Geschiedene

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Vor einer schwierigen finanziellen Situation stehen Geschiedene, die Kinder erziehen, oftmals dann, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Hier kann von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente geholfen werden.

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Rententipp: Wer bekommt Erziehungsrente?

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In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine besondere Rentenart, die nur die wenigsten Rentenversicherten kennen: die Erziehungsrente. Grundsätzlich gedacht ist diese Rente für Personen, die nach einer Scheidung allein erziehend sind und damit vor einer schwierigen Situation stehen, wenn der Ex-Ehegatte stirbt und dadurch die Unterhaltszahlungen ausbleiben. Hier kann die Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente helfen.
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Rententipp: Neue Nachzahlung bringt Rente

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Fünf Jahre mit Beitragszeiten sind mindestens erforderlich, um in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Altersrente zu erwerben. Für diejenigen, die aufgrund von Kindererziehung Beitragszeiten erworben haben, aber trotzdem die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen, gibt es jetzt eine neue Nachzahlungsmöglichkeit, mit der ein Rentenanspruch erworben werden kann.

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Rententipp: Kein Versorgungsausgleich bei Unterhalt

Rentner, deren Rente aufgrund eines bei einer Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert wird, haben mehrere Möglichkeiten, um eine Kürzung ihrer Rente zu vermeiden. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Unterhaltsleistung an den früheren Ehegatten.
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Rententipp: Minijob kann Rente mindern

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Witwen oder Witwer neben ihrer Rente problemlos einen 400-Euro-Job ausüben können. Hierbei ist aber Vorsicht angesagt: Auch ein Minijob kann dazu führen, dass die Witwen- oder Witwerrente zu kürzen ist!
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Deutsche Rentenversicherung Hessen

03.04.2009