Ausbildungssuchend gemeldete Schulabgänger sichern Rentenanspruch
Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sich arbeitssuchend melden. Sie vermeiden damit Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen (ehemals LVA Hessen) hin.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sich Schulabgänger bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Wer Fragen hat, kann sich an die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder an das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 012 wenden.
Informationen gibt es auch in den Publikationen „Berufsstarter und die Rente“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“ im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Frankfurt am Main, 10. Juli 2007
Erscheinungsdatum:
10.07.2007
Deutsche Rentenversicherung Hessen
13.11.2007