Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen: die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen, die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
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Anschlussrehabilitation

Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.
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Onkologische Rehabilitation

Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.
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Entwöhnungsbehandlung

Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Sie erhalten können, wenn eine stoffgebundene Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) vorliegt.
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Kinderrehabilitation

Kinder, deren Gesundheit beeinträchtigt ist und diese Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten. Die Leistung wird nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt.
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Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung können im Anschluss daran weitere Leistungen zur Sicherung des Rehabilitationserfolges erforderlich sein. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor.
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Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
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Persönliches Budget

Die Leistungsform Persönliches Budget wurde mit dem SGB IX zum 1. Juli 2001 eingeführt. Leistungsempfängern wird vom Rentenversicherungsträger anstelle einer Sachleistung ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt, aus dem die Aufwendungen bezahlt werden können, die erforderlich sind.
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Deutsche Rentenversicherung Hessen

29.05.2007