Keine Rente ohne Antrag
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Antrag stellen und dabei die notwendigen Unterlagen einreichen. Es reicht aus, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.Den Rentenantrag nehmen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch deren Versichertenälteste und die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden entgegen. Alle Ansprechpartner helfen gern beim Zusammenstellen der Antragsunterlagen und beim Ausfüllen der Formulare.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Stand: März 2010
Deutsche Rentenversicherung Hessen
10.03.2010